Haftgrund: Endloses Wichsen im Gummigulag
Angetreten zum Steineklopfen im Gummigulag, du Versagerschwein! Wichsen ohne Erlaubnis ist ein schweres Vergehen und wird mit mindestens 180 Tagen Keuschheit in der Gummizelle bei Wasser und Kot... äh, Brot bestraft. Berührst du Ferkel dich trotzdem weiter, werden härtere Maßnahmen ergriffen!